Erfahrung, die Sie vertrauen können
SiGeKo
Rintheim
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Was ist ein SiGeKo?
Arbeiten auf der Baustelle sind immer mit besonderen Gefährdungen verbunden. Denn die Beschäftigten sind z. B. schwierigen Witterungsverhältnissen oder Arbeiten in der Höhe ausgesetzt.
Hinzu kommt in der Regel, dass auf einer Baustelle häufig mehrere Firmen an einem Bauprojekt beteiligt sind. Damit diese sich nicht gegenseitig gefährden, müssen die Tätigkeiten aller Unternehmen aufeinander abgestimmt und koordiniert werden. Dafür ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo, zuständig.
Wann ist ein SiGeKo erforderlich?
Sie sind als Bauherr (oder als ein von ihm Beauftragter) nach § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet, ein oder mehrere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator(en) (SiGeKo) zu bestellen, falls auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Der Auftragnehmer gibt dem SiGeKo vor der Tätigkeitsaufnahme seine Arbeitsverfahren und die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen an. Ein SiGeKo sorgt dafür, die Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsschutz zwischen den auf der Baustelle Beteiligten abzustimmen, Arbeitsunfälle möglichst zu verringern und Gefährdungen der Beschäftigten auf der Baustelle zu vermeiden.
Eine Baustelle wird dann als gefahrenträchtig betrachtet, wenn über die konventionelle Bautätigkeit hinaus die Arbeiten in kontaminierten Bereichen stattfinden. Dabei gelten dann ergänzende staatliche sowie auch berufsgenossenschaftliche Regelungen:
TRGS 524: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
BGR 128: Kontaminierte Bereiche
BaustellV: Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für die allgemeine Baustelle (Si-Ge-Plan)
BGR 128: Arbeits- und Sicherheitsplan für Arbeiten in kontaminierten Bereichen (A+S-Plan)
Wann ist ein SiGeKo zu bestellen?
Umfang/ Art der Arbeiten | Arbeits-schutzgesetz | Vorankundigung | SiGeKo | SiGe-Plan | Unterlage für spätere Arbeiten | |
---|---|---|---|---|---|---|
1 AG | Ja | Nein | Nein | |||
1 AG | <31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein |
1 AG | Ja | Nein | Nein | |||
1 AG | >30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein |
>1AG | Ja | Ja | Ja | |||
>1AG | <31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage jedoch besonders gefährliche Arbeiten | Ja | Nein | Ja | Ja | Ja |
>1AG | Ja | Ja | Ja | |||
>1AG | >30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
* AG= Arbeitsgeber
SiGeKo
Unser Leistungsumfang
- SiGeKo nach Baustellenverordnung
-
SiGeKo gemäß DGUV Regel 101-104
TRGS 524 (bisher BGR 128) - Abrissarbeiten inklusive Entsorgung
- Praesent tristique magna
- Bau- und Gebäudereinigung
- Wohnungsentkernung und Entrümpelung
- Kabelverlegung im Hochbau
- Bautrocknung
- Ausleihe von Baumaschinen und -geräten
- Trockenbau
- Holz -und Bautenschutz
- Einbau genormter Baufertigteile
- Garten- und Landschaftsbau
SiGeKo
Unser Leistungsumfang
- Arbeitssicherheit & Arbeitsschutz
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach BaustellV gemäß RAB 30 Anlage B+C
- Brandschutzbeauftragte
- Fremdfirmenkoordinator gemäß DGUV V1
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß DGUV Regel 101-004
- Asbestsachkundiger gemäß TRGS 519 Anlage 3
- Sachkundiger gemäß TRGS 521- Umgang mit künstlichen Mineralfasern (KMF)
- Prüfung von Leitern und Tritten
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Unser Leistungsumfang
- SiGeKo nach Baustellenverordnung
-
SiGeKo gemäß DGUV Regel 101-104
TRGS 524 (bisher BGR 128) - Abrissarbeiten inklusive Entsorgung
- Asbestsachkunde: Probennahme, Abriss Und Entsorgung Von Asbesthaltigen Bauteilen Und Produkten
- Bau- und Gebäudereinigung
- Wohnungsentkernung und Entrümpelung
- Kabelverlegung im Hochbau
- Bautrocknung
- Ausleihe von Baumaschinen und -geräten
- Trockenbau
- Holz -und Bautenschutz
- Einbau genormter Baufertigteile
- Garten- und Landschaftsbau
- Arbeitssicherheit & Arbeitsschutz
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach BaustellV gemäß RAB 30 Anlage B+C
- Brandschutzbeauftragte
- Fremdfirmenkoordinator gemäß DGUV V1
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß DGUV Regel 101-004
- Asbestsachkundiger gemäß TRGS 519 Anlage 3
- Sachkundiger gemäß TRGS 521- Umgang mit künstlichen Mineralfasern (KMF)
- Prüfung von Leitern und Tritten
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